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Treuhandkonto


Deutsche Bestattungsvorsorge
Treuhand AG

Was ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG?

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., Bonn. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse. Hierüber erhalten Sie von dieser eine entsprechende Bestätigung.

Download Mustervertrag (PDF)


Wie es funktioniert:

  1. Nachdem Sie mit uns einen Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen haben, der auch den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten kann, schließen Sie entsprechend den von uns erstellten Kostenvoranschlag einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ab. Einen Vertragsvordruck halten wir für Sie bereit. Die Zahlung erfolgt direkt von Ihnen an die Treuhand.
  2. Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe wird Ihr Kapital nach den Anlagerichtlinien des Aufsichtsrates, die den Kriterien der Mündelsicherheit ähneln, bestverzinslich als Treuhandvermögen angelegt. Aus den Erträgen werden die Verwaltungskosten bestritten. Die Ihnen zugesagte Verzinsung Ihrer Treuhandeinlage wird hiervon nicht berührt, d.h. Ihre Zinsgutschrift erhalten Sie brutto = netto, ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern.
    Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates. Im Aufsichtsrat ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur durch seinen Vorsitzenden vertreten.
    Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird Ihnen auf Anfrage, mindestens aber jährlich, durch uns mitgeteilt. Außerdem stellt die Treuhand Ihnen sowohl auf Ihre Aufforderung wie auch einmal jährlich über uns Zinsbescheinigungen zur Verfügung.
  3. Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an uns zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt.
  4. Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar. Die Auszahlung erfolgt jedoch auch hier immer über uns.