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Oberirdische Grabkammern

Hierbei handelt es sich um eine 1-stellige Wahlgrabstätte für Körperbeisetzungen in einer oberirdischen Grabkammer mit einem Nutzungsrecht von 20, 25 oder 30 Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung. In der integrierten Vorkammer können zusätzlich zwei Urnen beigesetzt werden.
Außen verschlossen werden die Kammern mit einer 1 Meter x 1 Meter x 2 cm großen Verschlussplatte aus harmonierendem Granit. Nach der Beisetzung können die Hinterbliebenen die Beschriftung der Verschlussplatte mit den Lebensdaten des/der Verstorbenen durch einen zugelassenen  Steinmetzebetrieb beauftragen. Außerdem ist die Anbringung von Bildern und Ornamenten sowie Schmuckvasen vorgesehen. Ein Vorsorgekauf ist möglich.  
Diese Grabkammern werden in Deutschland nur in Saarbrücken auf dem Hauptfriedhof angeboten. Wir informieren Sie hierüber gerne.